Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 24.09.1998 (2Z BR 52/98)

   

Kurzleitsatz:
Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung als "nicht zu Wohnzwecken dienende Räume" bezeichneten Räume


Relevante Normen:
WEG § 15 Abs. 1, BGB § 1004 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 1999, 80
WuM 1999, 188

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