Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 04.07.1996 (6 U 90/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Zu den Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs.2. a) Die Behauptung gegenüber einem Kunden, es würden deutlich überhöhte - weil die Sätze über...


Relevante Normen:
BGB § 824, § 1004;



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