Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 14.07.1998 (2 ObOWi 325/98)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Bußgeldbescheid erfüllt seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion nicht, wenn sich aus ihm nicht ergibt, welche von mehreren Taten im prozessua...


Relevante Normen:
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DAR 1998, 479
NStZ-RR 1999, 61
VRS 96, 45
ZfS 1999, 263

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang