Rechtsprechung:
LG München I - Beschluß vom 31.03.1998 (32 S 14378/97)

   

Kurzleitsatz:
»Ist das Anbringen eines Taubenschutzgitters (oder Ähnlichem), das aufgrund einer von keiner Partei zu vertretenden Taubenplage erforderlich wird, ein...


Relevante Normen:
BGB § 536;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang