Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 14.10.1998 (VIII ZB 20/98)

   

Kurzleitsatz:
Pflichten einer Prozeßpartei; Wahrung der Frist zur Anbringung des Wiedereinsetzungsantrags


Relevante Normen:
ZPO § 233, § 236 Abs. 2 S. 1, § 234 Abs. 1, 2;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang