Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.12.1998 (5 StR 619/98)

   

Kurzleitsatz:
Nach dem Diebstahl eines Sparbuchs ist der beim Abheben des Guthabens begangene Betrug - nicht aber eine ebenfalls verwirklichte Urkundenfälschung - e...


Relevante Normen:
StGB § 242, § 263;


Fundstellen dieser Entscheidung:
wistra 1999, 108

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