Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 17.08.1998 (III B 92/97)

   

Kurzleitsatz:
Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung


Relevante Normen:
EStG § 33;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 306

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