Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 18.09.1998 (3Z BR 231/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Die durch § 63 Abs. 6 n.F. AuslG seit 1.11.1997 begründete Zuständigkeit der Polizeien der Länder zur Beantragung von Abschiebungshaft ist originä...


Relevante Normen:
AuslG § 63 Abs. 6; FreihEntzG § 7 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGZ 1998 Nr. 56
BayObLGZ 1998, 224

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