Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.12.1998 (1 StR 660/98)

   

Kurzleitsatz:
Eine vom Tatrichter falsch errechnete Strafrahmenuntergrenze (hier: ein Jahr statt drei Monate) stellt zumindest dann einen Rechtsfehler dar, auf dem ...


Relevante Normen:
StGB § 46; StPO § 337 Abs. 1;



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