Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 29.09.1998 (4 StR 212/98)

   

Kurzleitsatz:
Zwischen versuchtem Totschlag und vollendeter gefährlicher Körperverletzung besteht keine Gesetzeskonkurrenz, sondern Tateinheit.


Relevante Normen:
StGB § 52, § 224 Abs. 1, § 212 Abs. 1;



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