Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 17.11.1998 (4 StR 559/98)

   

Kurzleitsatz:
Festhalten und die Drohung "mit Ärger" stellen nicht ohne weiteres Nötigungsmittel im Sinn des § 177 Abs. 1 StGB dar.


Relevante Normen:
StGB § 177 Abs. 1;



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