Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.12.1998 (2 ARs 499/98)

   

Kurzleitsatz:
Auch wenn das deutsche Strafrecht kraft des Weltrechtsprinzips gilt (hier: für Völkermord), besteht eine deutsche Zuständigkeit nur, wenn zudem ein au...


Relevante Normen:
StGB § 6 Nr. 9, § 6 Nr. 1; StPO § 13 a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 236

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