Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 11.12.1998 (2 StR 591/98)

   

Kurzleitsatz:
Eine nur als Drohmittel eingesetzte ungeladene Gaspistole ist keine Waffe im Sinn des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, sondern ein Werkzeug im...


Relevante Normen:
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 1 b;



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