Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 16.11.1998 (4 St RR 201/98)

   

Kurzleitsatz:
»Die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ist mangels ausreichend bestimmten Schuldumfangs unzulässig, wenn die Feststellungen des ...


Relevante Normen:
StGB § 266a; StPO § 318;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1998, 187
NStZ-RR 1999, 142
NZS 1999, 262
ZIP 1999, 498
wistra 1999, 119

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