Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 30.11.1998 (1Z AR 111/98)

   

Kurzleitsatz:
»Einzelfall einer nicht bindenden Verweisung (Verstoß gegen Wortlaut und Zweck der Übergangsregelung zum KindUG).«


Relevante Normen:
KindUG Art. 5 § 2 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6, § 281, § 642;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1999, 658

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