Rechtsprechung:
BSG - Beschluß vom 09.09.1998 (B 6 KA 20/98 B)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Überprüfung der vertragsärztlichen Behandlungsweise und eine etwaige Anerkennung von Praxisbesonderheiten erfolgt quartalsbezogen.2. Für später...


Relevante Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;



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