Rechtsprechung:
BSG - Urteil vom 27.08.1998 (B 9 V 39/97 R)

   

Kurzleitsatz:
1. Neue Fristen zur Geltendmachung solcher Ansprüche, die nach dem Recht der DDR über erweiterte materielle Unterstützung durch Fristablauf bereits au...


Relevante Normen:
EinigungsV Art. 9 Abs. 4, Art. 19; UntAbschlG § 1 Abs. 1, § 6, § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 4;



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