|
|
 |
 |
| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 13.01.1999 (StB 14/98) | | | | Kurzleitsatz: »1. Das presserechtliche Zeugnisverweigerungsrecht und der presserechtliche Beschlagnahmeschutz gelten auch für einen freien journalistischen Mitarbeiter einer Zeitung. Sie bestehen jedoch in der Regel nicht, wenn die Identität des Informanten in dem Pressebeitrag über die dem Journalisten gemachte Mitteilung offen gelegt wird und der Informationsinhalt im übrigen bekannt ist.2. Der besondere Richtervorbehalt, der für Beschlagnahmen in Redaktionsräumen gilt und auch bei Gefahr im Verzug eine Notfallkompeten...
Relevante Normen: StPO § 53 Abs. 1 Nr. 5, § 97 Abs. 5, § 98 Abs. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: AfP 1999, 268 NJW 1999, 2051 NStZ 1999, 260 StV 1999, 183 ZUM-RD 1999, 179 wistra 1999, 187
|
|
| | Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen. | |
|
|
 |
|
|