Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 10.03.1998 (Ws 51/98)

   

Kurzleitsatz:
»Bei eingeschränkter Bewilligung der Auslieferung zur Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe ist in analoger Anwendung von § 460 St...


Relevante Normen:
IRG §§ 72, 11; StPO § 460;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1998, 534

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