Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.02.1999 (4 StR 626/98)

   

Kurzleitsatz:
Das Vorliegen eines Regelbeispiels des besonders schweren Falles zwingt nicht zu dessen Bejahung; vielmehr ist beispielsweise auch zu berücksichtigen,...


Relevante Normen:
StGB § 263 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 244
StV 1999, 251
wistra 1999, 185

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