Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 19.01.1999 (4 StR 693/98)

   

Kurzleitsatz:
Ob der Angeklagte bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts verhandlungsfähig war, klärt das Revisionsgericht im Freibeweisverfahren.


Relevante Normen:
StPO § 302 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 258

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