Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.02.1999 (5 StR 12/99)

   

Kurzleitsatz:
Der errechnete BAK-Wert zur Tatzeit ist ein gewichtiges Beweisanzeichen bei der Prüfung der verminderten Schuldfähigkeit.


Relevante Normen:
StGB § 21;



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