Rechtsprechung:
OLG Oldenburg - Beschluß vom 06.09.1979 (2 W 61/79)

   

Kurzleitsatz:
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts


Relevante Normen:
BRAGO § 43; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1980, 515

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