Rechtsprechung:
LG Düsseldorf - Beschluß vom 11.08.1997 (II Qs 36/97)

   

Kurzleitsatz:
§ 84 Abs. 2 findet auch im Bußgeldverfahren Anwendung.


Relevante Normen:
BRAGO §§ 84, 105;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1997, 571

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