Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 03.03.1989 (25 W 25/89)

   

Kurzleitsatz:
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Grundstückseigentümer


Relevante Normen:
BRAGO § 6 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1989, 1111

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