Rechtsprechung:
OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 04.01.1989 (12 W 280/88)

   

Kurzleitsatz:
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts


Relevante Normen:
BRAGO § 43; ZPO § 91;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1989, 977

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