Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluß vom 11.08.1988 (14 W 504/88)

   

Kurzleitsatz:
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung vin BGB-Gesellschaftern im Passivprozeß


Relevante Normen:
BRAGO § 6;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1989, 959
VersR 1989, 1164

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