Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluß vom 23.06.1988 (14 W 379/88)

   

Kurzleitsatz:
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die nachfolgende Prozeßgebühr


Relevante Normen:
BGB § 326; BRAGO § 13 Abs. 5 § 31 Abs. 1 Nr. 1 § 118 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1989, 626
JurBüro 1989, 799

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