Rechtsprechung:
OLG Koblenz - Beschluß vom 03.06.1987 (14 W 397/87)

   

Kurzleitsatz:
Kostenerstatung: Gebühren des Mahnanwalts


Relevante Normen:
BRAGO § 43; ZPO § 91;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1988, 876
VersR 1988, 588

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