Rechtsprechung:
AG Rheda-Wiedenbrück - Urteil vom 11.11.1994 (3 C 208/94)

   

Kurzleitsatz:
Spricht der Rechtsanwalt des unfallgeschädigten Halters mit dem Fahrzeugführer, löst dies eine Besprechungsgebühr aus.


Relevante Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2;



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