Rechtsprechung:
AG Rockenhausen - Urteil vom 20.03.1987 (1 C 113/87)

   

Kurzleitsatz:
Zur Anrechung der Vergütung für außergerichtliche Tätigkeit auf die später entstehenden Gebührenansprüche in einem Beweisverfahren.


Relevante Normen:
BRAGO § 118 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 1987, 1192

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