Rechtsprechung:
AG Wittmund - Urteil vom 06.09.1988 (4 C 197/88)

   

Kurzleitsatz:
Ein Telefongespräch zwischen Rechtsanwalt und Haftpflichtversicherung bezüglich der Eingruppierung des unfallbeschädigten Fahrzeugs löst eine Besprech...


Relevante Normen:
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AnwBl 1989, 114
ZfS 1988, 388

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