Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 27.11.1998 (3 StR 436/98)

   

Kurzleitsatz:
Die Ausweisung des Angeklagten als Folge der Verurteilung ist nur dann ein bestimmender Strafzumessungsgrund, wenn sie - zwingend - erfolgen muß.


Relevante Normen:
StGB § 46 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 240
StV 1999, 250

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang