Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.02.1999 (3 StR 541/98)

   

Kurzleitsatz:
Nach einem Wiedereintritt in die Verhandlung muß dem Angeklagten grundsätzlich das letzte Wort erneut gewährt werden; der Senat läßt offen, ob die Ver...


Relevante Normen:
StPO § 258 Abs. 2, § 258 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 257
StV 2000, 196

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