Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 18.02.1999 (5 StR 236/98)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsbeugung wird regelmäßig vorliegen, wenn ein krasser Fall vorliegt, in dem sich ein Richter zur Durchsetzung allein machtpolitischer Ziel mißbrau...


Relevante Normen:
StGB § 339;



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