Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.02.1999 (X ARZ 15/99)

   

Kurzleitsatz:
Bestimmung des zuständigen Gerichts in der Arbeitsgerichtsbarkeit durch den Bundesgerichtshof


Relevante Normen:
ZPO § 36 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NJW 1999, 1403

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