Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 29.12.1998 (3Z BR 302/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Für tot erklärt werden kann nur, wer im Sinne des § 1 VerschG verschollen ist.2. Die Frage, ob nach den Umständen ernstliche Zweifel am Fortleben ...


Relevante Normen:
VerschG § 1, § 2, § 3 - § 7; FGG § 27;


Fundstellen dieser Entscheidung:
Rpfleger 1999, 229

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang