Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 29.12.1998 (3Z BR 290/98)

   

Kurzleitsatz:
»1. Verfügt der Betroffene nur über geringes Vermögen, kann auch ein Stundensatz von 70 DM für einen Diplom-Sozialpädagogen (FH) angemessen sein.2. We...


Relevante Normen:
BGB § 1836 Abs. 1; FGG § 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 1999, 1230
NJWE-FER 1999, 151

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