Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 24.02.1999 (3 StR 37/99)

   

Kurzleitsatz:
Hat der Tatrichter das Vorliegen des § 21 StGB bejaht, so muß er die Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB im ...


Relevante Normen:
StGB § 21;



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