Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 24.02.1999 (3 StR 576/98)

   

Kurzleitsatz:
Der objektive Tatbestand ist für den Rückschluß auf den Rechtsbeugungsvorsatz ein wesentliches Kriterium.


Relevante Normen:
StGB § 339;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang