Rechtsprechung:
BGH - Beschluss vom 23.02.1999 (4 StR 49/99)

   

Kurzleitsatz:
Die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft kann grundsätzlich nur dann unterbleiben, wenn dies aufgrund eines vom Täter nach der Tat gezeigten Verhal...


Relevante Normen:
StGB § 51 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1999, 347
StV 1999, 312
wistra 1999, 221

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