Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluß vom 05.01.1999 (2 ObOWi 700/98)

   

Kurzleitsatz:
»Ist der Täter anhand eines bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufgenommenen Beweisfotos zu identifizieren, so ist das Ausbleiben des Betroffenen gr...


Relevante Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 Satz 1 (a.F.);


Fundstellen dieser Entscheidung:
BayObLGSt 1999, 1
DAR 1999, 222
DRsp IV(468)214c
NStZ-RR 1999, 187
NZV 1999, 308
VRS 96, 449

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