Rechtsprechung:
OLG Nürnberg - Beschluß vom 06.11.1998 (11WF 2864/98)

   

Kurzleitsatz:
»Der erstmalige Anfall einer Betreuervergütung aufgrund einer vormundschaftsgerichtlichen Festsetzung für einen abgelaufenen Zeitraum der Betreuung eines volljährigen Unterhaltsberechtigten stellt für diesen Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 a.F. BGB dar, der gegen die unterhaltspflichtigen Eltern auch ohne die besonderen Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1.a.F. BGB geltend gemacht werden kann.«


Relevante Normen:
BGB § 1613 (a.F.);


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1999, 616

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