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| Rechtsprechung: OLG Nürnberg - Beschluß vom 06.11.1998 (11WF 2864/98) | | | | Kurzleitsatz: »Der erstmalige Anfall einer Betreuervergütung aufgrund einer vormundschaftsgerichtlichen Festsetzung für einen abgelaufenen Zeitraum der Betreuung eines volljährigen Unterhaltsberechtigten stellt für diesen Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 a.F. BGB dar, der gegen die unterhaltspflichtigen Eltern auch ohne die besonderen Voraussetzungen des § 1613 Abs. 1.a.F. BGB geltend gemacht werden kann.«
Relevante Normen: BGB § 1613 (a.F.);
Fundstellen dieser Entscheidung: MDR 1999, 616
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