Rechtsprechung:
KG - Beschluß vom 18.11.1998 (24 W 4180/97)

   

Kurzleitsatz:
Stimmrecht bei Unterteilung; Kausalität des Einberufungsmangels


Relevante Normen:
WEG § 8 § 23 Abs. 2, Abs. 4 § 25;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FGPrax 1999, 90
NZM 1999, 850
WuM 1999, 716

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