Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 02.02.1999 (X B 124/98)

   

Kurzleitsatz:
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs


Relevante Normen:
FGO § 96 Abs. 2 § 115 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 1999, 959

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