Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 09.04.1999 (3 StR 54/99)

   

Kurzleitsatz:
Die Darstellung der Beweiswürdigung im Urteil soll nicht die Beweisaufnahme dokumentieren, sondern nur die wesentlichen Beweisergebnisse mitteilen.


Relevante Normen:
StPO § 267 Abs. 1;



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