Rechtsprechung:
BSG - Beschluß vom 24.09.1998 (B 6 KA 3/98 B)

   

Kurzleitsatz:
1. Für Gesamtfallwert-, Sparten- und Einzelleistungs-Vergleiche gilt der Vorrang der statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung gleichermaßen (vgl. BSG ...


Relevante Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;



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