Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 27.10.1998 (9 AZR 726/97)

   

Kurzleitsatz:
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i.S. des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN


Relevante Normen:
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN in der ab 1. August 1988 gültigen Fassung §§ 5 TZ 520.1 und 520.2; Urlaubs-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN § 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 29 zu § 611 BGB Rundfunk
BB 1999, 910
NZA 1999, 777

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