Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.01.1990 (3 StR 399/89)

   

Kurzleitsatz:
Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel nicht nur die Summe der verkürzten Steuern, sondern - für jede ...


Relevante Normen:
AO § 370 Abs. 1, § 373 Abs. 1; StPO § 260 Abs. 4, § 267 Abs. 1, Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR AO § 370 Abs. 1 - Berechnungsdarstellung 4
BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 6
HFR 1990, 452
wistra 1990, 150

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