Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Beschluß vom 31.03.1987 (4 Ws 92/87)

   

Kurzleitsatz:
Zum Bewährungswiderruf wegen beharrlichen Verstoßes gegen Bewährungsweisungen (hier: Urinkontrollprogramm).


Relevante Normen:
StGB §§ 56d, 56f;



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